| Immer mehr Menschen wird regelmäßig Strom und Gas verwehrt |
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| Geschrieben von: Tanja Tasci |
| Dienstag, den 24. Februar 2009 um 12:24 Uhr |
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Auch im deutschen Sozialstaat mussten diesen Winter wieder einige Familien über Wochen frieren oder im Dunkeln sitzen und auf warme Mahlzeiten verzichten, denn fast jeder dritte Haushalt hat in der Zwischenzeit Probleme die Energiekosten zu tragen und so sind viele Familien immer wieder im Rückstand mit den Zahlungen an die Energiekonzerne. Die Energiekosten sind für deutsche Haushalte in den letzten Jahren ins Unermessliche gestiegen und viele Haushalte sind immer wieder mit den Zahlungen in Verzug. Bereits mit der ersten Mahnung drohen viele Energieversorger bereits die Sperrung von Strom und Gas an. Gesperrt wird letztlich immer dann, wenn der Versorger eine Liefersperre ankündigt und innerhalb von 14 Tagen keine Bezahlung der Rückstände erfolgt. Doch häufig werden Energiekosten einfach aus der Not heraus nicht bezahlt und so kommt es immer häufiger zu Sperrungen in Privathaushalten. Besonders bei Minusgraden im Winter können durch die Sperrung von Strom und Gas gesundheitliche Gefahren für die Bewohner der betroffenen Wohnung drohen. Was viele nicht wissen, auch wer im Verzug mit den Zahlungen ist kann sich gegen eine Sperrung von Gas und Strom zur Wehr setzen. Dafür ist es allerdings wichtig auf die Mahnungen des Energieversorgers zu reagieren und sich schon im Vorfeld gegen eine Sperrung auszusprechen, denn hat das Unternehmen erst einmal gesperrt entstehen für die betroffenen Familien zusätzliche Kosten, die häufig mehrere Hundert Euro betragen. Grundsätzlich darf eine Liefersperre nicht erfolgen, wenn Kleinkinder, Behinderte Menschen, alte Menschen oder kranke Menschen im Haushalt leben. Auch wenn durch die Sperre Gesundheitsschäden drohen würden, darf nicht einfach gesperrt werden. Wer zum ersten mal einen Zahlungsrückstand vorzuweisen hat und der Rückstand relativ gering ist, auch dann sollte man versuchen mit dem Energielieferanten zu sprechen um eine Liefersperre zu vermeiden. Spätestens wenn die Androhung zur Liefersperre im Briefkasten liegt, sollte man schleunigst reagieren und dem Energieversorger die eigene Situation schildern, wer zusätzlich noch einen Vorschlag zur Begleichung der Rückstände bereit hält, hat gute Chancen, dass sich der Energielieferant auf eine Ratenrückzahlung einlässt und von einer Liefersperre absieht. Ist mit dem Energielieferanten keine Vereinbarung möglich, sollten sich Betroffene an Sozialämter bzw. ARGEN vor Ort wenden und hier ihre Notsituation darstellen, denn sowohl Sozialämter als auch ARGEN haben Möglichkeiten schnell zu helfen und sei es über ein Darlehen in Höhe der Energieschulden, sodass eine Liefersperre vermieden werden kann. Gerade wenn Kinder von einer Sperre mit betroffen sind, reagieren viele Sachbearbeiter schnell und versuchen möglichst unbürokratisch zu helfen. |


