Schutz vor heimlicher Handyortung | Drucken |
Geschrieben von: Redaktion   
Dienstag, den 04. November 2008 um 10:00 Uhr
Das Bundeskabinett hat nun einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Handynutzer vor heimlich durchgeführten Ortungen schützen soll, diese Regelung soll dann im laufenden Verfahren zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes Verwendung finden. Demnach soll die Übermittlung von Standortdaten an Dritte und somit die Ortung von Mobiltelefonen in Zukunft nur noch dann möglich sein, wenn der Betroffene "ausdrücklich, gesondert und schriftlich" zugestimmt hat.

Heimliche Ortungen ohne Einwilligung des Betroffenen sollen somit der Vergangenheit angehören – in vielen Fällen wurde die Handyortung nämlich nicht zweckgemäß eingesetzt, sondern beispielsweise von eifersüchtigen Partnern, die auf diesem Wege eventuelle Liebschaften aufdecken wollten. Dies war in der Regel auch ohne große Probleme möglich, denn für die Einwilligung war damals in vielen Fällen nur eine Art Bestätigungs-SMS vom Handy des Gesuchten nötig. Zusammen mit der Angabe der Mobilfunknummer konnten dann jederzeit Ortungen über das Handy vorgenommen werden.

Da die angaben darüber, wo sich eine Person befindet, jedoch stark in den persönlichen Bereich fallen, hat sich das Bundesverbraucherministerium nun für die Regelung eingesetzt. Darüber hinaus soll der gesuchte Handybesitzer spätestens bei der fünften Standortfeststellung über die Vorgänge informiert werden.