Jamba-Abo bei Minderjährigen unzulässig Drucken
Geschrieben von: Redaktion   
Donnerstag, den 07. August 2008 um 13:56 Uhr
Wie nun das Amtsgericht Berlin Mitte entschieden hat, müssen Minderjährige, die beim Klingeltonanbieter Jamba ein Abo abgeschlossen haben, nicht dafür bezahlen – dies gilt allerdings nur dann, wenn die Minderjährigen solch ein Abo nicht über ihren eigenen Vertrag abschließen. In diesem Fall hatte ein Mädchen das Handy von ihrem Vater genutzt, dessen Laufzeitvertrag auf den Namen des Vaters lief. Damit das Abo rechtskräftig ist, hätte der Vater also dazu seine Zustimmung geben müssen.

Als der Vater vom Abschluss des Abos durch seine monatliche Mobilfunkrechnung erfuhr, legte er sofort Widerspruch ein – ohne Erfolg. Erst nach Erhebung einer negativen Feststellungsklage wurde ihm dann Recht gegeben. Wie das Gericht äußerte, mache es sich dir Firma Jamba zu leicht, „wenn sie im anonymen Massengeschäft auf die problemlose Abbuchun über die Mobilfunkrechnung vertraut“. Demnach würde seitens Jamba vermutlich direkt einkalkuliert, dass die meisten lieber die Bezahlung der Dienstleistungen in Kauf nehmen, als sich auf aufwändige Prozesse im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss einzulassen.