Vertragsänderungen per SMS sind unzulässig

Anfang Juli 2011hat T-Mobile Austria zahlreiche SMS an seine Kunden geschickt und diese darüber informiert, dass sie im Rahmen einer Option für zwei Euro pro Monat zusätzlich zur Grundgebühr unbegrenzt zu Sondernummern von Firmen, Behörden und Banken telefonieren können. Aber das ist noch nicht alles, denn um diese Option abzulehnen, mussten die Kunden bis zu einem bestimmten Termin mit NEIN per SMS antworten. In Folge dessen wurde die Option bei allen, die nicht geantwortet haben, aktiviert. Der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat T-Mobile Austria im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg aufgrund der Zustellung unbestellter Dienstleistungen verklagt und nun in erster Instanz Recht bekommen – mit der Begründung, dass dieses Vorgehen gegen das Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb verstößt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Vertragsänderungen können also nicht einseitig per SMS vorgenommen werden. Das Handelsgericht Wien hat außerdem klargestellt, dass die Kunden durch die Nicht-Reaktion auf diese SMS benachteiligt würden. T-Mobile Austria hat sich indes noch nicht zu der Sache geäußert.

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