Dienstag, 30. September 2008 um 1:38
Wir kennen ihn alle: Max Mustermann. Herr Mustermann wohnt in der Musterstraße 1 in 12345 Musterhausen. Und Max Mustermann hat eine Telefonnummer: (0171) 1234567. Doch das ist gar nicht seine Telefonnummer, was eine Elektronik-Firma nun schmerzhaft feststellen musste.
Eben genannte Firma verwendete Mustermanns Angaben als Beispieldaten, für die vom Nutzer einzugebenden Daten. Nun erhielt die Firma eine Abmahnung des Kölner Rechtsanwaltes Joachim Martin. Die verwendete Rufnummer gehöre einer GmbH in Großmaischeid und sei als Marke geschützt. Deshalb sei die Nennung der Nummer ein Verstoß gegen das Markengesetz.
Als Beweis legte er eine Kopie der T-Mobile-Abrechnung vor. Dabei fällt allerdings auf, dass die Nummer nicht sehr häufig zum Telefonieren genutzt wird, denn im Abrechnungszeitraum wird der GmbH nur die Grundgebühr in Rechnung gestellt. Wenn man im Internet sucht, findet man zahlreiche Einträge, welche die VIP-Nummer exemplarisch verwenden. Der Inhaber der Nummer ist aber nicht zu finden. Was eher gegen eine intensive Nutzung der Nummer spricht.
Jedoch ist die eine Voraussetzung, damit ein Zeichen laut Gesetz als Marke Verkehrsgeltung erlangen kann, die Benutzung ebendieses Zeichens im geschäftlichen Verkehr. Alternativ könnte das Zeichen noch ins Markenregister eingetragen werden. Jedoch blieb man einen entsprechenden Nachweis bis jetzt schuldig.
Oh Mann….