SMS am Steuer…

… das wird teuer! 40 Euro Bußgeld werden fällig, wenn man sich von den Ordnungshütern dabei erwischen lässt, wie man während der Fahrt eine SMS, Mail oder ähnliches checkt. Dazu gibt es noch ein Pünktchen in Flensburg, denn man muss nicht einmal aufs Display schauen um belangt zu werden. Wir haben hier an verschiedenen Stellen schon auf das Thema und die Strafen hingewiesen. Und auch Hans-Ulrich Sander vom rheinländischen TÜV gibt dazu den klaren Hinweis, dass man das Smartphone nicht anfassen soll, solange das Fahrzeug noch am Rollen ist. Das macht es allerdings auch schon zur Ordnungswidrigkeit, wenn man eine Freisprechanlage nutzt, die in der Hand gehalten werden muss.

Obgleich das Telefongespräch im fahrenden Fahrzeug erlaubt ist, solange man nicht nur das Smartphone im Blickfeld und auch nicht in der Hand hat, wird dennoch die Sicherheitsempfehlung gegeben, sich bei Gesprächen möglichst kurz zu halten. Ist ein Gespräch unvermeidlich und könnte länger dauern, so soll man sich einen sicheren Stellplatz suchen und im parkenden Wagen telefonieren. Letzten Endes können nämlich emotionale Gesprächsthemen oder geschäftlich relevante Diskussionen den Großteil der Aufmerksamkeit fordern und von der Straße ablenken.

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