Nur damit das klar ist – das Mobilteil eines Festnetztelefons ist kein Handy. Das ist aus dem Grunde gut zu wissen, weil das Telefonieren mit dem Handy während dem Autofahren ja nun mal bekanntlich verboten ist.
Das Oberlandesgericht Köln hat der Klage eines Mannes entsprochen, der während des Autofahrens aus Versehen zu dem Mobilteil des Festnetztelefons gegriffen hatte statt zum Handy, und dabei wurde er von der Polizei erwischt. Ursprünglich hatte eine Bonner Richterin entschieden, dass es egal sei, ob man nun ein Handy oder ein Festnetztelefon am Ohr habe, da beide Geräte verhindern würden, dass man beide Hände zum Fahren frei hat.
Diesem Urteil widersprach nun das Oberlandesgericht Köln aus dem Grund, dass Festnetztelefone am Steuer schon allein aus dem Grund nicht einsetzbar seien, weil man mit ihnen ja nur bis zu 200 Metern Entfernung zur Basisstation telefonieren könne, weil die Reichweite hier ja begrenzt ist. Und da es schon allein deshalb so gut wie nie vorkommen würde, dass Menschen mit dem Festnetztelefon am Steuer telefonieren, sehe man auch keinerlei Veranlassung, das Handyverbot am Steuer auch auf die Mobilteile von Festnetztelefonen auszuweiten.
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