Kirche verschickt Steuer-Spam-SMS

In der Steiermark haben 16.000 Kirchengänger von der katholischen Kirche Spam-SMS bekommen, in denen sie dazu aufgefordert wurden, ihre ausstehenden Kirchenbeiträge zu begleichen.

Anscheinend hat es die Kirche in Österreich nicht so mit der weltlichen Gesetzgebung. Denn in Österreich sind Massen-SMS an mehr als 50 Personen verboten und es gibt auch keine Möglichkeit diesen “Service“ abzubestellen.

Folgende SMS bekamen die sündigen Kirchenbeitragshinterzieher: “Im Alltag geht manchmal etwas unter. Offener Kirchenbeitrag? Bei Fragen 0316 8031 oder kirchenbeitrag@graz-seckau.at, liebe Grüße, Katholische Kirche Steiermark”

Fragt sich aber, wie die Kirche an die Telefonnummern ihrer Schäfchen gekommen ist…
Eine Betroffene äußerte sich dazu: “Ich hatte der Kirche nie meine Telefonnummer gegeben oder zur Verfügung gestellt. Ich habe dann bei der Kirchenbeitragsstelle angerufen und gefragt, wie sie überhaupt an meine Telefonnummer gekommen sind. Dort wurde mir erklärt, dass sie in das System eingespeist wurde, nachdem ich davor einmal angerufen hatte.” Man hatte es aber nicht für nötig gehalten, zu Fragen, ob das wirklich ihr Telefon sei und ob sie mit Info-SMS einverstanden sei.

Nun scheint sich daraus ein echter Rechtsstreit zu entwickeln. Aus der rechtlichen Perspektive ist für Michael Pilz, Rechtsanwalt in Wien, ein Punkt ein maßgeblicher Verstoß gegen das Gesetz: “Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass unerbetene E-Mails oder unerbetene SMS-Nachrichten verboten und mit Verwaltungsstrafe zu ahnden sind. Unerbeten ist eine SMS dann, wenn sie zu Zwecken der Direktwerbung kommt und ich dem nicht zugestimmt habe, oder wenn sie an mehr als 50 Empfänger geht”, erklärt der Anwalt. “Wenn die Katholische Kirche Steiermark hier selbst sagt, sie hat über 16.000 an den Kirchenbeitrag erinnert, dann sind das mehr als 50 und der Versand daher verboten.”

Hertha Ferk, die in der Diözese Graz-Seckau für die Kirchenbeitragsorganisation verantwortlich ist, meint jedoch es gehe alles mit rechten Dingen zu:”Das SMS ist lediglich eine Erinnerung an eine, aus einer gesetzlichen Verpflichtung resultierende, fällige und klagbare Schuld, mit welcher der Schuldner ohne Zinsen und Kostenbelastung kulanterweise auf seinen Verzug aufmerksam gemacht wird”

Laut Ferk ist „die Versendung textlich gleichlautender Zahlungserinnerungen an mehr als 50 namentlich angesprochene säumige Schuldner zulässig”.

Ups…

In den SMS wurden die säumigen Schuldner jedoch nicht namentlich angesprochen. Außerdem gibt es noch einen zweiten Gesetzesverstoß: “Normalerweise muss bei einer solchen SMS, selbst wenn sie zulässig wäre, einfach und klar die Möglichkeit bestehen, dass ich diese SMS abbestellen kann. Also wenn ich zum Beispiel auf einem Newsletter abonniert bin, muss ich in jedem Newsletter die Möglichkeit haben, das abzubestellen. Das fehlt hier”, erklärt Pilz. “Diese SMS mag vielleicht Gottes Interessen entsprechen, aber den weltlichen, gesetzlichen Interessen entspricht sie nicht.” – Amen

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