Jagd auf SMS-Spammer

Wen nerven diese lästigen Werbebotschaften nicht, die in fast schon regelmäßigen Abständen auf dem Handydisplay erscheinen. Vor einer Weile hat ein genervter Handy-Besitzer vor Gericht geklagt – und Erfolg gehabt. Auch wenn sich der Mobilfunkbetreiber mit Händen und Füßen gewehrt hatte, am Ende musste er den Besitzer der Spam-Nummer preisgeben.

Dieser Präzedenzfall lässt nun auch andere unfreiwillige Empfänger solchen SMS-Spams darauf hoffen, dass sie die Spammer erfragen können. Aber mal zurück zum Anfang. Mit dem – nicht sehr originellen – Sprachmischmasch warb ein Hersteller für seine Produkte: Fish & Chips, very British, very lecker! Das reicht zwar nicht für die Hall of Fame, aber zumindest dafür, dass man sich in juristischen Kreisen über dieses Hersteller unterhielt.

Diese Anpreisung zierte nämlich keine Plakatwände oder Fernsehwerbung, sondern per SMS massenhaft ins Volk geschickt und so kam es zur ersten erfolgreichen Klage eines Opfers. Das Landgericht Berlin verurteilte Hersteller und den beauftragten Versender, weitere Werbung dieser Art in Zukunft zu unterlassen.

In der Urteilsbegründung heißt es: “Dem Kläger stehen gegen die Beklagten gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB die klagegegenständlichen Unterlassungsansprüche zu. Die Übersendung nicht verlangter Werbung mittels SMS an seine Mobilfunknummer im April 2002 stellte einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers dar … Die Beurteilung von SMS-Werbung richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie die von E-Mail-Werbung. Das heißt, die Werbung ist rechtswidrig, wenn nicht der Empfänger sein Einverständnis ausdrücklich erklärt hat oder dieses – was vorliegend nicht in Betracht kommt – im geschäftlichen Verkehr ausnahmsweise zu vermuten ist.”

Es geht voran! Dieser Präzedenzfall könnte Versendern von Massen-Spam-SMS vielleicht endlich mal den Hahn zudrehen. Dass solche Werbe-SMS unerwünscht und per Abmahnung oder auch per gerichtliche Verfügung unterbunden werden können, ist mittlerweile juristisch gesichert.

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2 Responses to Jagd auf SMS-Spammer

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  2. Madsworld says:

    Also wenn ich so eine SMS oder MMS bekomme, werde ich auf der stelle die Polizei benachrichtigen. Also sowas kann ich echt ned leiden.

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