Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar hat nun vor einem Missbrauch im Bereich der Handyortung gewarnt – demnach könne man dabei nicht ausschließen, dass Handybesitzer auch ohne ihr Wissen ausspioniert werden. Laut Paragraph 98 des Telekommunikationsgesetzes muss eine schriftliche Einwilligung des Handybesitzers vorliegen, die einer Ortung zustimmt.
Allerdings können diese Erklärungen auch von Dritten abgegeben werden, so dass man am Ende nicht wirklich weiß, ob es auch tatsächlich der Handybesitzer war, der der Ortung zugestimmt hat. Auch im Nachhinein sei dies nur sehr schwer herauszufinden. Auf diese Weise können nicht nur Privatpersonen Schindluder treiben, sondern auch Firmen, die auf unseriöse Weise Bewegungsprofile der betreffenden Handynutzer erstellen.
Die Handyortung erfolgt dabei hauptsächlich über GPS, und auch verschiedene Apps nutzen diese Technik, um zum einen standortbezogene Dienste anzubieten, zum andern aber auch, um anderen Nutzern den Standort der betreffenden Person anzuzeigen. In den meisten Fällen ist dafür allerdings ebenfalls eine Zustimmung des Nutzers erforderlich.
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