Nach dem Handydatenskandal in Dresden denken die Parteien nun über eine Gesetzesänderung nach. Im Februar dieses Jahres war es in Dresden zu Protesten gegen Neonazis gekommen, die mitunter nicht ganz gewaltfrei über die Bühne gingen.
Die Polizei hatte dabei die Handyverbindungsdaten von mehr als 300.000 Menschen ermittelt und gespeichert, um die Verantwortlichen für die teils gewalttätigen Ausschreitungen auszumachen. Doch bis heute konnten keine Täter ermittelt werden. Derzeit erlaubt das Gesetzt zur Auswertung von Funkzellen dann, wenn es um Straftaten von erheblicher Bedeutung geht, was eine recht ungenaue Auslegung erlaubt.
Dieses Gesetzt möchte die Opposition nun präzisieren, um die Bürgerrechte in diesem Bereich zu stärken, den korrekten Schutz der Daten zu garantieren und derlei Eingriffe in das Grundrecht in Zukunft zu verhindern. Künftig soll eine massenhafte Abfrage nur noch bei schweren Straftaten möglich sein. Generell herrscht die Meinung, dass das geltende Recht in diesem Fall nicht ordnungsgemäß angewandt wurde. Und die Linkspartei geht sogar nicht weiter, sie fordert ein komplettes Verbot der flächendeckenden Funkzellenauswertung, während die beiden Bundesländer Bayern und Niedersachsen dagegen keinerlei Änderungsbedarf sehen.
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